
Die Betriebshaftpflichtversicherung – unverzichtbarer Schutz für Unternehmen und Selbstständige
​
Ein kleines Missgeschick bei einem Kunden, ein verletzter Besucher im Büro oder ein Produktfehler mit Folgeschäden: Schon ein einziger Vorfall kann für Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Betriebe vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zugefügt werden – und gehört damit zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen.
​
​
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
​
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch betriebliche Tätigkeiten Dritten zugefügt werden. Dazu zählen:
​
-
Personenschäden: z. B. ein Kunde stürzt im Geschäft und verletzt sich
-
Sachschäden: z. B. ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden Eigentum
-
Vermögensschäden: z. B. durch verspätete Lieferung oder fehlerhafte Beratung, sofern sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind
Die Versicherung übernimmt die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz).
​
​
Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung so wichtig?
​
Nach deutschem Recht (BGB § 823) haftet jede Person – und damit auch jedes Unternehmen – unbegrenzt für Schäden, die sie Dritten schuldhaft zufügt. Schon kleinere Fehler können zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Ohne passenden Versicherungsschutz kann dies die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens gefährden.
​
Besonders bei Personenschäden oder Schäden mit Folgekosten (z. B. Verdienstausfall, Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen) können die Summen in die Hunderttausende oder sogar Millionen gehen.
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
​
Grundsätzlich jedes Unternehmen – vom Einzelunternehmer über den Freiberufler bis zum mittelständischen Betrieb.
Besonders wichtig ist die Absicherung für:
​
-
Handwerksbetriebe (z. B. Elektriker, Installateure, Maler)
-
Dienstleister (z. B. IT-Berater, Hausmeisterdienste, Agenturen)
-
Einzelhandel und Gastronomie (z. B. durch Kundenbesuche, Publikumsverkehr)
-
Produzierendes Gewerbe (z. B. Produkthaftung für fehlerhafte Waren)
-
Freiberufler (z. B. Architekten, Heilpraktiker, Trainer)
-
Start-ups und Existenzgründer: auch bei geringen Umsätzen, da das Schadenrisiko nicht vom Umsatz abhängt
Was ist versichert?
​
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel:
​
-
Schäden durch gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter
-
Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden
-
Mietsachschäden an gemieteten Räumen oder Objekten
-
Umweltschäden (eingeschränkt, je nach Branche und Tarif)
-
Schäden durch Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit
Je nach Branche lassen sich viele weitere Risiken versichern:
​
-
Produkthaftung
-
Be- und Entladeschäden
-
Schäden bei Tätigkeiten auf fremden Grundstücken
-
Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
-
Nachbesserungsbegleitschäden
Was ist nicht versichert?
​
Typische Ausschlüsse der Betriebshaftpflichtversicherung:
​
-
Vorsätzlich verursachte Schäden
-
Eigenschäden (z. B. Schäden am eigenen Inventar)
-
Reine Vermögensschäden (sofern keine Folge eines Personen-/Sachschadens)
-
Schäden durch bewusste Pflichtverletzungen
-
Vertragsstrafen und Bußgelder
Für spezielle Risiken – etwa reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler – ist ggf. eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig (z. B. für Anwälte, Steuerberater, IT-Dienstleister).
Deckungssumme und Selbstbeteiligung
​
Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden – übliche Beträge:
​
-
Personen- und Sachschäden: mindestens 3 bis 5 Mio. Euro pauschal
-
Vermögensschäden: oft 100.000 bis 500.000 Euro
Eine Selbstbeteiligung senkt die Prämie, bedeutet aber, dass kleinere Schäden vom Versicherten selbst getragen werden müssen.
​
​
Beitragsberechnung – wovon hängen die Kosten ab?
​
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach:
-
Branche und Tätigkeitsfeld
-
Anzahl der Mitarbeiter
-
Jahresumsatz
-
Gewählte Deckungssummen
-
Betriebsgröße und Risikoexponierung
​
​
Wichtige Vertragsbestandteile und Optionen
​
-
Erweiterter Produkthaftpflichtschutz: besonders relevant für Hersteller und Händler
-
Mitversicherung von Subunternehmern: wichtig für Bau und Handwerk
-
Nachhaftung: Absicherung von Schäden, die nach Betriebsaufgabe auftreten
-
Mitversicherung von Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen
-
Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit
-
Absicherung weltweiter Schäden (optional bei internationaler Tätigkeit)
Statistiken und Fakten
​
-
Laut GDV verursachen über 30 % aller gemeldeten Haftpflichtschäden in Unternehmen Sachschäden, rund 60 % entfallen auf Personenschäden
-
Die durchschnittliche Schadenhöhe liegt bei etwa 2.400 Euro – bei Personenschäden deutlich höher
-
85 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland haben eine Betriebshaftpflichtversicherung
-
In über 40 % der Schadensfälle übernehmen die Versicherer zusätzlich die rechtliche Abwehr unberechtigter Forderungen
Schadensbeispiele aus der Praxis
​
-
Verletzter Kunde im Einzelhandel: In einem Geschäft rutscht ein Kunde auf einem feuchten Boden aus und bricht sich das Handgelenk. Die Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld belaufen sich auf 20.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht kommt für den Schaden auf.
-
Sachschaden beim Kunden: Ein Elektriker beschädigt beim Anschluss eines Geräts das Inventar des Kunden – Schaden: 6.500 Euro. Der Versicherer übernimmt die Kosten.
-
Produkthaftpflichtfall: Ein produzierter Elektroartikel gerät beim Kunden in Brand. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 85.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht greift, sofern der Produkthaftpflichtbaustein integriert ist.
-
Schaden durch Subunternehmer: Ein Subunternehmer eines Bauunternehmens verursacht einen Wasserschaden in einem Bürogebäude. Das Hauptunternehmen wird haftbar gemacht. Die Versicherung reguliert den Schaden.
Was tun im Schadensfall?
​
-
Schaden unverzüglich melden
-
Schaden dokumentieren (Fotos, Berichte, Zeugenaussagen)
-
Keine Schuldanerkenntnisse abgeben
-
Kontakt zum Versicherer aufnehmen
-
Kooperation mit Gutachtern oder Juristen des Versicherers
Tipps zur Auswahl der passenden Betriebshaftpflichtversicherung
​
-
Branchenspezifische Tarife prüfen – z. B. für Handwerker, Dienstleister oder IT
-
Deckungssumme ausreichend hoch wählen
-
Sonderbedingungen (z. B. Auslandstätigkeit, Produkthaftung) berücksichtigen
-
Mitversicherung von Subunternehmern und Veranstaltungen klären
-
Transparente Vertragsbedingungen und Kulanz im Leistungsfall bevorzugen
-
Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes bei Änderungen im Betrieb
Fazit
​
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss für jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche. Sie schützt vor finanziellen Risiken durch Haftungsansprüche Dritter und sorgt für unternehmerische Sicherheit. Besonders in einer zunehmend rechtssensiblen Geschäftswelt ist der Versicherungsschutz nicht nur ein Sicherheitsnetz, sondern ein Zeichen von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Wer sich und seinen Betrieb langfristig schützen will, sollte auf eine individuell angepasste Betriebshaftpflichtversicherung nicht verzichten.