
Die private Unfallversicherung – finanzieller Rückhalt bei plötzlichen Schicksalsschlägen
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Ein Sturz beim Wandern, ein Unfall auf dem Heimweg oder ein Haushaltsunfall mit schwerwiegenden Folgen – ein unglücklicher Moment kann das Leben grundlegend verändern. Die private Unfallversicherung bietet Schutz, wenn infolge eines Unfalls dauerhafte körperliche Schäden entstehen – unabhängig davon, ob sich der Unfall in der Freizeit, zu Hause oder unterwegs ereignet hat. Sie schließt damit eine wichtige Lücke im sozialen Sicherungssystem.
Was ist eine private Unfallversicherung?
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Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die bei dauerhaften Gesundheitsschäden durch einen Unfall Leistungen erbringt. Ein Unfall im Sinne der Versicherung liegt vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Versicherung zahlt je nach Vertrag eine einmalige Invaliditätsleistung, eine Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder übernimmt bestimmte Rehabilitations- und Umbaukosten.
Warum ist die private Unfallversicherung so wichtig?
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Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur dann Schutz, wenn sich der Unfall im direkten Zusammenhang mit dem Beruf oder der Ausbildung ereignet – etwa während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte. Freizeitunfälle, die rund 70–75 % aller Unfälle ausmachen, sind nicht abgedeckt.
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Hier setzt die private Unfallversicherung an: Sie sichert den Großteil des Alltagsrisikos ab, indem sie auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen leistet. Die Leistungen können entscheidend dazu beitragen, Lebensqualität und finanzielle Sicherheit trotz bleibender Beeinträchtigung aufrechtzuerhalten.
Wer braucht eine private Unfallversicherung?
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Grundsätzlich ist diese Versicherung für jeden sinnvoll, der sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchte. Besonders wichtig ist sie für:
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Kinder: Sie sind besonders unfallgefährdet – beim Spielen, Sport oder auf dem Schulweg.
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Hausfrauen und -männer: Sie sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, da sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
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Selbstständige und Freiberufler: Für sie gilt keine gesetzliche Pflichtversicherung.
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Senioren: Sie haben ein erhöhtes Unfallrisiko (z. B. durch Stürze) und profitieren von Leistungen zur Umgestaltung des Wohnraums.
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Menschen mit gefährlichen Hobbys: Motorsport, Bergsteigen oder Kampfsport erhöhen das Risiko.
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Berufstätige als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung – insbesondere, wenn sie eine hohe Verantwortung tragen oder keine ausreichende Absicherung über den Arbeitgeber haben.
Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung?
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Die konkreten Leistungen variieren je nach Tarif und Versicherer, umfassen jedoch in der Regel folgende Bereiche:
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Invaliditätsleistung: Einmalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung (z. B. Verlust eines Körperteils, Einschränkung einer Funktion). Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme.
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Unfallrente: Monatliche Zahlung bei besonders hoher Invalidität (meist ab 50 %).
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Todesfallleistung: Auszahlung an Hinterbliebene, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt.
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Krankenhaus- und Genesungsgeld: Tagessätze bei stationärem Aufenthalt bzw. während der Genesungszeit.
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Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für Schönheits-OPs nach einem Unfall.
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Bergungs- und Rettungskosten: Kosten für Such- oder Bergungsmaßnahmen, auch im Ausland.
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Rehabilitationsmaßnahmen: Zuschüsse oder Kostenübernahmen für medizinische Reha, Physiotherapie oder berufliche Wiedereingliederung.
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Umbaukosten für Haus oder Auto: Bei körperlichen Einschränkungen nach einem Unfall.
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Was ist nicht versichert?
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Es gibt bestimmte Ausschlüsse und Einschränkungen, die beachtet werden müssen:
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Krankheiten und deren Folgen (außer Unfallfolgen)
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Psychische Erkrankungen oder Bewusstseinsstörungen (z. B. durch Alkohol oder Drogen)
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Unfälle bei der Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen oder extremen Risikosportarten (je nach Tarif)
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Selbstverletzung oder vorsätzliche Handlungen
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Wichtige Begriffe und Vertragsbestandteile
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Gliedertaxe: Tabelle, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile angenommen wird (z. B. Arm = 70 %, Bein = 70 %, Auge = 50 %).
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Progression: Wenn ein hoher Invaliditätsgrad vorliegt, erhöht sich die Auszahlung überproportional. Eine 500 %-Progression bedeutet, dass bei 100 % Invalidität das Fünffache der Versicherungssumme ausgezahlt wird.
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Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen: Wenn bestehende Krankheiten den Unfall verschlimmert haben, wird ein Abzug vorgenommen – moderne Tarife verzichten teilweise auf diese Kürzung.
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Fristen: Die Invalidität muss meist innerhalb von 12 Monaten festgestellt und innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden.
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Wichtige Statistiken und Fakten
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Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ereignen sich jährlich über 9 Millionen Unfälle in Deutschland – davon mehr als 6 Millionen in der Freizeit oder im Haushalt.
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Die häufigste Unfallursache im privaten Bereich sind Stürze, gefolgt von Schnitt- und Stoßverletzungen.
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Nur etwa 30 % aller Unfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.
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Durchschnittlich erhält ein Unfallversicherter im Leistungsfall ca. 10.000–20.000 Euro – bei hohen Invaliditätsgraden deutlich mehr.
Schadensbeispiele aus der Praxis
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Mountainbike-Unfall: Ein 38-jähriger Hobbyradler stürzt im Wald schwer und erleidet eine Querschnittslähmung. Der Invaliditätsgrad wird mit 100 % festgelegt. Bei einer Versicherungssumme von 150.000 Euro und 500 %-Progression erhält er 750.000 Euro für Anpassungen des Wohnraums, Umrüstung des Fahrzeugs und zur finanziellen Absicherung.
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Sturz im Haushalt: Eine 62-jährige Rentnerin rutscht im Badezimmer aus, bricht sich den Oberschenkelhals und bleibt dauerhaft gehbehindert. Die Versicherung zahlt eine Invaliditätsleistung von 40.000 Euro und übernimmt Umbaukosten für ein barrierefreies Badezimmer.
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Unfall beim Spielen: Ein siebenjähriges Kind fällt auf dem Spielplatz unglücklich von der Rutsche, zieht sich eine schwere Ellbogenverletzung zu. Es bleibt eine Bewegungseinschränkung zurück. Die Versicherung zahlt eine Invaliditätsleistung von 25.000 Euro, die für Therapien und Hilfsmittel genutzt wird.
Was tun im Leistungsfall?
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Unfall unverzüglich melden
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Ärztliche Bescheinigung einholen (Unfallbericht und Behandlungsverlauf)
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Fristen beachten: Invalidität meist innerhalb von 12 Monaten nachweisen
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Unterlagen vollständig einreichen: Unfallbericht, Arztberichte, ggf. Gutachten
Tipps zur Auswahl einer guten Unfallversicherung
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Hohe Invaliditätssumme wählen – mindestens 100.000 Euro, besser 200.000 Euro oder mehr
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Progression einschließen – 500 % empfehlenswert
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Tarife mit Verzicht auf Mitwirkungsanteil und grobe Fahrlässigkeit bevorzugen
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Tarif mit Gliedertaxe nach aktueller medizinischer Einschätzung wählen
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Individuelle Risiken und Hobbys absichern (z. B. Klettern, Reiten, Motorsport)
Fazit
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Die private Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Absicherung – besonders weil sie dort greift, wo die gesetzliche Vorsorge versagt. Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder zu Hause können das Leben tiefgreifend verändern. Mit einer privaten Unfallversicherung lässt sich zumindest der finanzielle Schaden abmildern und eine Grundlage für Anpassung und Neuanfang schaffen. Wer Verantwortung für sich und seine Familie übernehmen möchte, sollte auf diesen Schutz nicht verzichten. Denn Unfälle lassen sich nicht vermeiden – wohl aber ihre finanziellen Folgen.