
Altersvorsorgedepot ab 2027
Ab 2027 gibt es eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot.
Damit können Sie langfristig für ihren Ruhestand sparen und gleichzeitig von staatlichen Zulagen profitieren. Anders als bei vielen bisherigen geförderten Altersvorsorgeprodukten kann das Geld stärker am Kapitalmarkt investiert werden.
Bis zu 540 € staatliche Grundzulage pro Jahr sind möglich.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.
Im Unterschied zu klassischen Riester-Produkten ist keine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben. Dadurch kann ein größerer Teil des Kapitals langfristig am Kapitalmarkt investiert werden.
Das eröffnet höhere Renditechancen, gleichzeitig unterliegen Kapitalmarktanlagen Wertschwankungen.
Mit der Reform entstehen neue Angebote:
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Altersvorsorgevertrag mit garantiertem Kapitalerhalt für Sicherheit und Rendite
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Altersvorsorgedepot ohne Garantien mit höchsten Renditechancen
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Standarddepot mit niedrigen Kosten und wenig Flexibilität
Für wen kann sich das Altersvorsorgedepot eignen?
Das Altersvorsorgedepot kann insbesondere interessant sein für:
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Arbeitnehmer
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Selbstständige und Freiberufler
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Familien mit Kindern
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Berufseinsteiger
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Menschen mit bestehenden Riester-Verträgen
Mehr Kapitalmarktchancen
Beim Altersvorsorgedepot ist keine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben.
Dadurch kann das Kapital stärker in chancenorientierte Anlagen investiert werden.
Das kann langfristig höhere Renditechancen ermöglichen. Gleichzeitig sind Wertverluste möglich und eine bestimmte Rendite ist nicht garantiert.
Standarddepot oder individuelle Lösung
Neben individuelleren Altersvorsorgedepots ist auch ein einfach aufgebautes Standarddepot vorgesehen.
Beim Standarddepot stehen geringe Komplexität, Vergleichbarkeit und begrenzte Kosten im Vordergrund.
Die Effektivkosten dürfen dort grundsätzlich maximal 1 % pro Jahr betragen.
Flexibler im Ruhestand
Auch bei der späteren Auszahlung soll die neue private Altersvorsorge mehr Möglichkeiten bieten.
Neben einer lebenslangen Rentenzahlung können unter bestimmten Voraussetzungen auch langfristige Auszahlpläne genutzt werden.



Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge müssen nicht automatisch gekündigt werden.
Sie können grundsätzlich weitergeführt werden. Je nach Vertrag kann künftig auch ein Wechsel in das neue Fördersystem sinnvoll sein.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt unter anderem ab von:
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vorhandenen Garantien
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Vertragskosten
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Vertragslaufzeit
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bisherigem Guthaben
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persönlicher Förderung
Deshalb sollte ein bestehender Vertrag immer zuerst geprüft werden.
Förderung in der Ansparphase
Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
Maximale Grundzulage: 540 Euro jährlich (50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent Zulage auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro)
Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro
Einzahlungen bis 1.800 Euro jährlich und alle Zulagen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
Gewinne und Dividenden fließen ins Depot und sind in der Ansparphase steuerfrei
Auszahlung nach ihren Wünschen
Flexibel: Sie entscheiden zwischen lebenslanger Rentenzahlung oder Auszahlungsplan mit festgelegtem Enddatum.
Bis zu 30 % des Kapitals können Sie einmalig entnehmen.
Volle Transparenz beim Auszahlungsplan (Wert Ihres Depots, Entwicklung, Entnahme)
Rentenbeginn zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr wählbar
Ihr Geld arbeitet weiter, da Ihr Guthaben in Fonds verbleibt






