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Gemeinsam im Garten

Frühstart-Rente

Zukunft schenken mit der Frühstart-Rente

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Mit der Frühstartrente unterstützt der Staat Kinder beim frühen Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge.

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Wer ist förderfähig?

Förderfähig sind nach aktuellem Gesetzentwurf Kinder:​

  • ab dem Geburtsjahrgang 2020/2021

  • ab dem 6. Lebensjahr

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • mit erstem Wohnsitz in Deutschland

 

Kinder, die vor 2020 geboren wurden, erhalten keine staatliche Förderung.

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Wann startet die Frühstartrente?

Der Start ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Zunächst sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung ab 1. Januar 2026 geplant.

Ab 2028 soll jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommen.

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Wie hoch ist die Förderung?

Der Staat zahlt:

10 Euro pro Monat - bei zwölf vollständigen Förderjahren sind damit bis zu 1.440 Euro staatliche Förderung möglich – zuzüglich möglicher Kapitalerträge.

Eigene Einzahlungen der Eltern sind für die staatliche Förderung nicht erforderlich aber möglich.

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Welche Voraussetzungen gelten?

Die Förderung wird in einen speziellen, zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes eingezahlt.

Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot kann dafür nicht verwendet werden.

Ein gesonderter Förderantrag der Eltern ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Beantragung soll über den Anbieter des Standarddepots erfolgen.

Benötigt wird unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes.

Wird kein eigener Standarddepot-Vertrag abgeschlossen, soll die Förderung nicht verloren gehen. Die Mittel werden zunächst kollektiv angelegt und können später auf einen geeigneten Vertrag übertragen werden.

10€ pro Monat vom Staat

Können Eltern oder Großeltern zusätzlich einzahlen?

​Ja.

Neben der staatlichen Förderung sind zusätzliche private Einzahlungen möglich.

​Nach dem derzeitigen Entwurf können insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich eingezahlt werden.

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Diese Einzahlungen können beispielsweise erfolgen durch:

  • Eltern,

  • Großeltern,

  • das Kind selbst,

  • oder andere Personen.

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Die Höhe der privaten Einzahlungen hat keinen Einfluss auf die monatliche staatliche Förderung von 10 Euro.

​​​Was passiert ab dem 18. Geburtstag?

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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die staatliche monatliche Frühstartrentenförderung.

Der Vertrag kann anschließend:

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  • mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden oder

  • unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

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Das während der Frühstartrente angesparte staatlich geförderte Vermögen ist für die Altersvorsorge vorgesehen und grundsätzlich nicht frei verfügbar.

Eine Auszahlung des Frühstartrentenvermögens ist nach aktuellem Stand grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich.

Beginnen Sie jetzt die Zukunft ihrer Kinder abzusichern.

Wir beraten Sie gern.

Wie wird die Frühstartrente steuerlich behandelt?

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Die Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags bleiben während der Ansparphase grundsätzlich steuerfrei.

Eine Besteuerung erfolgt erst später in der Auszahlungsphase. Die späteren Altersvorsorgeleistungen werden somit grundsätzlich nachgelagert besteuert.

Private Zuzahlungen von Eltern oder Großeltern können von diesen grundsätzlich nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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