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Gesundheitsreform 2027: GKV streicht 10%-Punkte bei Zahnersatz

Autorenbild: Carolin Schubert
Carolin Schubert
19. Aug.
3 Min. Lesezeit


Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss sich ab 2027 auf höhere Eigenkosten beim Zahnersatz einstellen. Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform werden die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich reduziert.

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz um 10 Prozentpunkte.

Für viele gesetzlich Versicherte wird eine gute Zahnzusatzversicherung damit noch wichtiger.



Was ändert sich beim Zahnersatz konkret?


Bis Ende 2026 beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung.

Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und ein entsprechend geführtes Bonusheft vorweisen kann, erhält bisher einen höheren Zuschuss:


  • ohne Bonusheft: 60 %

  • mit 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge: 70 %

  • mit 10 Jahren regelmäßiger Vorsorge: 75 %


Ab dem 1. Januar 2027 werden diese Zuschüsse jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert:


  • ohne Bonusheft: 50 %

  • mit 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge: 60 %

  • mit 10 Jahren regelmäßiger Vorsorge: 65 %


Damit kehren die Festzuschüsse im Wesentlichen auf das Niveau vor der Erhöhung im Jahr 2020 zurück. Für Härtefälle bleibt die vollständige Übernahme der Kosten der Regelversorgung bestehen.



Was bedeutet „50 Prozent Zuschuss“ eigentlich?


An dieser Stelle gibt es häufig ein Missverständnis. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt künftig nicht automatisch 50 Prozent der tatsächlichen Zahnarztrechnung.

Entscheidend ist die sogenannte Regelversorgung. Für einen bestimmten zahnmedizinischen Befund wird eine festgelegte Standardversorgung definiert. Auf Basis dieser Versorgung berechnet sich der Festzuschuss der Krankenkasse.

Wer sich beispielsweise für eine hochwertigere Lösung entscheidet – etwa ein Implantat anstelle einer einfacheren Regelversorgung – erhält trotzdem nur den vorgesehenen Festzuschuss.


Die zusätzlichen Kosten trägt der Patient grundsätzlich selbst.

Gerade bei hochwertigen Kronen, Brücken, Implantaten oder Inlays kann der Eigenanteil deshalb schnell mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro betragen.




Warum wird eine Zahnzusatzversicherung jetzt noch interessanter?


Zahnersatz gehörte bereits bisher zu den Bereichen, in denen gesetzlich Versicherte mit erheblichen Eigenkosten rechnen mussten.

Durch die Reduzierung der GKV-Festzuschüsse vergrößert sich diese Versorgungslücke ab 2027 weiter.


Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung kann – abhängig vom gewählten Tarif – unter anderem Kosten übernehmen für:

  • hochwertigen Zahnersatz

  • Kronen und Brücken

  • Implantate

  • Inlays

  • Keramik- oder höherwertige Versorgungen

  • professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe

  • weitere Zahnbehandlungen


Je nach Tarif sind beispielsweise Erstattungen von 80, 90 oder sogar 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten möglich.

Wichtig dabei: Die genaue Leistung unterscheidet sich von Tarif zu Tarif erheblich.



Nicht erst abschließen, wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen hat


Wer über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkt, sollte damit nicht bis zum nächsten größeren Zahnschaden warten.


Denn entscheidend ist häufig der Zustand der Zähne bei Vertragsabschluss.

Ist eine Behandlung bereits angeraten, geplant oder begonnen, kann diese Behandlung je nach Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Auch fehlende Zähne, laufende Behandlungen oder bereits bekannte Zahnschäden können Einfluss darauf haben, welcher Versicherungsschutz noch möglich ist.


Zusätzlich gibt es bei vielen Tarifen in den ersten Versicherungsjahren Begrenzungen der maximalen Erstattung.


Deshalb gilt:

Eine Zahnzusatzversicherung sollte möglichst abgeschlossen werden, solange die Zähne noch in einem guten Zustand sind – und nicht erst, wenn die erste größere Rechnung bevorsteht.



Gesundheitsreform zeigt: Private Vorsorge wird wichtiger


Die Reduzierung des Festzuschusses beim Zahnersatz zeigt, dass sich gesetzliche Leistungen verändern können.


Ab 2027 steigt der Eigenanteil für Millionen gesetzlich Krankenversicherte beim Zahnersatz. Gleichzeitig können moderne und hochwertige Zahnbehandlungen schnell hohe Kosten verursachen.


Eine Zahnzusatzversicherung kann diese finanzielle Lücke deutlich reduzieren.

Wer bereits gesetzlich versichert ist und noch keine Zahnzusatzversicherung besitzt, sollte deshalb prüfen, welche Leistungen gewünscht sind, wie der aktuelle Zahnstatus aussieht und welcher Versicherungsschutz dazu passt.




 
 
 

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