Messerangriff in Zwickau - Was leistet meine Unfallversicherung?


Ein schwerer Vorfall hat am 10. September 2026 die Zwickauer Innenstadt erschüttert. Nach Angaben der Polizeidirektion Zwickau wurde ein 26-jähriger Mann im Bereich des Neumarktes schwer verletzt. Gegen 16:19 Uhr war der Mann auf der Bosestraße in Richtung Römerplatz unterwegs, als sich ein bislang unbekannter Radfahrer von hinten näherte. Beim Vorbeifahren soll der Mann dem 26-Jährigen unvermittelt mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Anschließend flüchtete er mit dem Fahrrad in Richtung Dr.-Friedrichs-Ring. Das Opfer wurde schwer verletzt; die Kriminalpolizei ermittelt wegen versuchten Totschlags und sucht weiterhin Zeugen.
Bei einem solchen Fall stellt sich neben den strafrechtlichen Fragen auch eine versicherungsrechtlich interessante Frage: Kann eine private Unfallversicherung eigentlich leisten, obwohl die Verletzung nicht durch einen klassischen Unfall, sondern durch einen vorsätzlichen Angriff eines anderen Menschen entstanden ist?
Auch ein Messerangriff kann ein versicherter Unfall sein
Viele Menschen verbinden eine Unfallversicherung hauptsächlich mit Verkehrsunfällen, Stürzen oder Sportverletzungen. Versicherungsrechtlich ist der Begriff jedoch weiter gefasst.
Entscheidend ist grundsätzlich, dass ein Ereignis plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei einem unvermittelten Messerangriff sind diese Voraussetzungen grundsätzlich gegeben: Für das Opfer kommt die Einwirkung von außen, plötzlich und unfreiwillig.
In den Unfallbedingungen werden zudem durch Schlägereien beziehungsweise Raufhändel verursachte Unfälle meistens berücksichtigt, sofern die versicherte Person dabei nicht selbst vorsätzlich eine Straftat versucht oder begeht.
Für ein Opfer, das unvermittelt von einem Dritten angegriffen wird, kann daher grundsätzlich Versicherungsschutz aus einer privaten Unfallversicherung bestehen.
Welche Leistungen könnten nach einem schweren
Messerangriff möglich sein?
Ob und in welcher Höhe tatsächlich gezahlt wird, hängt immer vom abgeschlossenen Tarif, den vereinbarten Versicherungssummen und den tatsächlichen Verletzungsfolgen ab. Bei einem schweren Angriff können insbesondere folgende Leistungen relevant werden:
Invaliditätsleistung: Bleiben dauerhaft körperliche Beeinträchtigungen zurück, kann eine Kapitalleistung entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad fällig werden. Bei schweren dauerhaften Schäden kann dies die finanziell wichtigste Leistung einer Unfallversicherung sein.
Unfallrente: Wurde eine Unfallrente vereinbart und erreicht die dauerhafte Beeinträchtigung den erforderlichen Invaliditätsgrad, kann zusätzlich eine monatliche Rente gezahlt werden.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Sind diese Leistungen vereinbart, kann bereits der stationäre Krankenhausaufenthalt zu Leistungen führen.
Sofortleistung bei Schwerverletzungen, wenn der Tarif dies vorsieht
Psychologische Soforthilfe: Ein lebensbedrohlicher Angriff kann nicht nur körperliche, sondern auch erhebliche psychische Folgen verursachen. Die Unfallversicherung kann hier für psychotherapeutische Sitzungen aufkommen.
Kosmetische Operationen: Bleiben beispielsweise erhebliche Narben durch die Verletzungen zurück, können je nach Tarif Kosten für kosmetische Operationen übernommen werden.
„Schwer verletzt“ bedeutet nicht automatisch Sofortleistung
Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der Beschreibung durch Polizei oder Ärzte und den Versicherungsbedingungen.
Wenn die Polizei mitteilt, dass jemand „schwer verletzt“ wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass auch die Voraussetzungen für die versicherungsvertragliche „Sofortleistung bei Schwerverletzungen“ erfüllt sind.
Die Bedingungen definieren genau, welche Verletzungen hierfür anerkannt werden. Dazu zählen beispielsweise bestimmte schwere Mehrfachverletzungen oder gewebezerstörende Schäden an mehreren inneren Organen.
Darüber hinaus können auch andere Verletzungen berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar nach dem Unfall einen ununterbrochenen, medizinisch notwendigen vollstationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 25 Tagen erforderlich machen.
Die langfristigen Folgen sind häufig entscheidend
Bei einem derart schweren Angriff lässt sich kurz nach der Tat meist noch gar nicht beurteilen, welche gesundheitlichen Folgen dauerhaft bestehen bleiben.
Werden beispielsweise Organe, Nerven oder andere Körperstrukturen dauerhaft geschädigt, kann daraus später ein Invaliditätsanspruch entstehen. Die Höhe richtet sich dann nach der dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung und der vereinbarten Versicherungssumme beziehungsweise Progression.
Genau hier liegt eine der wesentlichen Aufgaben einer privaten Unfallversicherung: Sie soll nicht nur den eigentlichen Unfall betrachten, sondern vor allem die finanziellen Folgen einer dauerhaft veränderten Lebenssituation abfedern.
Der Täter muss dafür nicht erst zahlen
Ein weiterer wichtiger Unterschied beispielsweise zur Haftpflichtversicherung: Die Leistung einer privaten Unfallversicherung hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob der Täter ermittelt wird, über Geld verfügt oder tatsächlich Schadenersatz leisten kann.
Die versicherte Person hat einen eigenen Vertrag mit ihrem Unfallversicherer. Sind das Ereignis und die daraus resultierenden Folgen nach diesem Vertrag versichert, können entsprechende Leistungen geltend gemacht werden.
Gerade Fälle wie der Messerangriff in Zwickau zeigen deshalb, dass eine private Unfallversicherung nicht ausschließlich für den klassischen Freizeit- oder Verkehrsunfall gedacht ist. Auch ein völlig unerwarteter Angriff durch einen anderen Menschen kann innerhalb weniger Sekunden zu erheblichen gesundheitlichen und finanziellen Folgen führen.
Fazit
Der Angriff am Zwickauer Neumarkt ist in erster Linie eine schwere Straftat, deren genaue Hintergründe derzeit Gegenstand der Ermittlungen sind. Für die versicherungsrechtliche Betrachtung zeigt der Fall aber deutlich: Auch Opfer einer Gewalttat können Ansprüche aus ihrer privaten Unfallversicherung haben.
Welche Leistungen tatsächlich entstehen, lässt sich immer erst anhand des konkreten Vertrags und der medizinischen Folgen beurteilen. Möglich sind – abhängig vom Tarif – unter anderem Invaliditätsleistungen, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen, Unterstützung bei psychischen Folgen und Leistungen für kosmetische Operationen.
Unser Rat: Nach schweren Verletzungen sollte deshalb immer geprüft werden, ob eine private Unfallversicherung besteht – auch dann, wenn die Verletzungen durch die vorsätzliche Tat eines anderen Menschen verursacht wurden.









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